Pensionsfonds, betriebliche
1. Einleitung Pensionsfonds können als ein Medium zur Durchführung der Altersversorgung verstanden werden. Sie spielen je nach Land im jeweiligen System der Altersversorgung eine mehr oder weniger bedeutende Rolle. In Ländern mit starker Kapitalmarktorientierung wie bspw. den USA, Großbritannien oder den Niederlanden sind sie der relativ wichtigste Durchfuhrungsweg (vgl. Passow, 1998). In Deutschland waren bis vor kurzem aufgrund restriktiver gesetzlicher Rahmenbedingungen keine - weder private noch betriebliche - Pensionsfonds anzutreffen. Im Bereich der privaten Altersvorsorge dominieren bisher Kapitallebensversicherungen oder Sparverträge. Die aktuelle Reform der Altersvorsorge ("Riester-Rente") leitet diesbezüglich jedoch entscheidende Veränderungen ein. Mit der Realisation des neuen Altersvermögensgeset- zes (AVmG) vom 26.06.2001 stellen seit kurzem auch betriebliche Pensionsfonds in Deutschland eine weitere Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung - neben den traditionellen Durchführungswegen gemäß § 1 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) mit Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung und Pensionskasse - dar. Die zunehmende Kapitalmarktorientierung in Deutschland hatte zuletzt die Nachteile der betrieblichen Altersversorgung insbesondere im internationalen Kontext stärker heraustreten lassen (vgl. Spengel/Schmidt, 1997 und BMF, 1998). Die langfristig erzielbaren Renditen einer direkten Anlage am Aktienmarkt sind im Durchschnitt signifikant höher, als sie über die oben genannten traditionellen Durchführungswege erzielbar sind. Nachteilig ist insbesondere, dass bisher die Diversifikationsmöglichkeiten des Kapitalmarktes nur suboptimal genutzt wurden. Entweder stand die Vermeidung von Kapitalmarktrisiken und damit niedrigere erzielbare Renditen im Vordergrund (Direktversicherung und Pensionskasse) oder der Kapitalmarkt wurde gar nicht bei der Mittelanlage in Anspruch genommen (Direktzusage und Unterstützungskasse). Diese traditionellen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung haben aufgrund dieser Beschränkungen gesamtwirtschaftlich zunehmend an Gewicht verloren (vgl. BMF, 1998). Nach langen wirtschafts- und finanzpolitischen Diskussionen (vgl. Deutsche Bank Research, 1995, BMF, 1998, Weber, 1998, ABA, 1998 und GDV, 1998), kann die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Einführung und Förderung betrieblicher Pensionsfonds im Kontext der aktuellen Rentenreform als Erfolg gewertet werden. Einschränkend muss allerdings angemerkt werden, dass die neuen beitragsbezogenen Pensionsfonds eine Mindestleistung garantieren müssen und sie somit nicht als wirklich "echte" Pensionsfonds im angelsächsischen Sinne angesehen werden können. Bei betrieblichen Pensionsfonds handelt es sich um zweckgebundene Sondervermögen, die unter einer eigenständigen Verwaltung stehen. Das Sondervermögen kann als eigenständig rechtsfähig (externes Sondervermögen) oder als nicht eigenständig rechtsfähig (internes Sondervermögen) ausgestaltet sein. Betriebliche Pensionsfonds sind dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschaft von einem oder mehreren Sponsoren - den initiierenden Unternehmen - übernommen wird (vgl. Bank, 1999). Betriebliche Pensionsfonds verfolgen das Hauptziel der langfristig angelegten Vermögensansammlung und -mehrung. Die Anlage der Mittel am Kapitalmarkt erfolgt nach den Regeln der modernen Portfoliotheorie (vgl. Bodie, 1993 und Elton/Gruber, 1995). Betriebliche Pensionsfonds werden benutzt, um betriebliche Pensionspläne umzusetzen. Ein betrieblicher Pensionsplan umfasst die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und -nehmer über Rechte und Verpflichtungen der angestrebten betrieblichen Altersversorgung, einschließlich der Abwicklung der Versorgungsleistungen. Betriebliche Pensionsfonds können als Finanzintermediäre interpretiert werden, die Portfoliomanagement-Leistungen, aber auch Fristen- und Risikotransformationsleistungen erbringen (vgl. Gerke/Bank, 1998). Betriebliche Pensionsfonds werden international in aller Regel nachgelagert besteuert. Der Aufwand zur Dotierung des Pensionsfonds ist steuerlich abzugsfähig. Die im Zeitablauf angefallenen Erträge werden steuerfrei reinvestiert. Eine Besteuerung der Erträge und der Kapitalgewinne erfolgt erst mit Auszahlung der Rente oder des Kapitals an den jeweiligen Anspruchsberechtigten (vgl. Bode/Grabner 1997). Man unterscheidet nach den Trägem des Anlagerisikos zwischen leistungsbezogenen und beitragsbezogenen Systemen (vgl. Bodie, 1993 oder Davis, 1993). Unter einem leistungsbezogenen System (defined benefit-System) versteht man die Vereinbarung einer festen Leistungszusage für den Versorgungsfall durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bemisst seine laufenden Einzahlungen in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des Pensionsfondsvermögens so, dass er den zukünftigen Pensionsverpflichtungen auf Basis versicherungsmathematischer Kalkulationen nachkommen kann. Eine überdurchschnittliche Performance senkt die notwendigen laufenden Einzahlungen, eine unterdurchschnittliche Performance erhöht sie. Somit sind grundsätzlich die laufenden Einzahlungen variabel und die Auszahlungen im Versorgungsfall fest. Das Leistungsrisiko der Abweichung der tatsächlichen Auszahlung von der erwarteten Auszahlung trägt der Arbeitgeber. Ein Pensionsfonds nimmt immer eine Mindeststreuung des Risikos (Diversifikation) vor, die entweder explizit durch gesetzliche Vorschriften bzw. durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder implizit aufgrund von "Best- Practice"-Überlegungen beruht. Eine Anlage der angesammelten Mittel im Unternehmen des Sponsors ist regelmäßig ausgeschlossen bzw. nur bis zu einer vordefinierten Obergrenze (bspw. < 5% der verfügbaren Mittel oder < 1% des Eigenkapitals) möglich (vgl. Bodie, 1993). Ein beitragsbezogenes System (defined contribution-System) stellt im Gegensatz dazu eine Vereinbarung über laufende Einzahlungen in fester Höhe durch den Arbeitgeber/Sponsor dar. Hier ist die Auszahlungshöhe im Versorgungsfall variabel und wird hauptsächlich durch die Wertentwicklung des Pensionsfondsvermögens, abzüglich - soweit im Pensionsplan vorgesehen - der Aufwendungen für die Abdeckung biometrischer Risiken wie Berufsunfähigkeit, determiniert. Das Risiko der Abweichung der tatsächlichen Auszahlung von der erwarteten Auszahlung trägt bei defined contribution-Systemen der Pensionsberechtigte. Somit schlägt sich hier die Performance des Pensionsfonds unmittelbar auf die Höhe der Auszahlungsansprüche der Versorgungsberechtigten nieder. Ein Leistungsrisiko für den Arbeitgeber/Sponsor existiert nicht, solange die versprochenen Beiträge in voller Höhe und fristgerecht gezahlt werden (vgl. Bodie, 1993). Betriebliche Pensionsfonds arbeiten grundsätzlich nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Beim Kapitaldeckungsverfahren werden im Zeitablauf für die pensionsberechtigten Arbeitnehmer Mittel angesammelt (vgl. Rürup, 1998). Pensionsfonds weisen aufgrund der laufenden Einzahlungen durch den Arbeitgeber einen relativ stabilen Cash Flow auf. Dem im Zeitablauf angesammelten Vermögen stehen Verpflichtungen gegenüber, die erst nach einer relativ langen Zeitdauer (bis zu 40 Jahre) fällig werden. Betrachtet man den typischen Lebenszyklus eines betrieblichen Pensionsfonds, dann fallen bei Neugründung nur Einzahlungen an. Die Anspruchsberechtigten werden im Zeitablauf älter und damit die Fristigkeit der Verbindlichkeiten kürzer. Schließlich werden die verfügbaren Mittel sukzessive ausgezahlt. Da Pensionsfonds aber in der Regel junge Arbeitnehmer revolvierend aufnehmen, findet ein Ausgleich zwischen Ein- und Auszahlungen statt. Im Normalfall erfolgt die Auszahlung von Ansprüchen als regelmäßige lebenslange Rente, die das Langlebigkeitsrisiko abdeckt. Im Fall eines beitragsbezogenen Systems kann das angesammelte Kapital nach versicherungsmathematischen Prinzipien verrentet werden. 3. Betriebliche Pensionsfonds als Kapitalmarktteilnehmer Betriebliche Pensionsfonds gehören zu der Gruppe institutioneller Investoren, die die internationalen Kapitalmärkte in zunehmendem Maße dominieren. Aufgrund stark angestiegener Kursniveaus an den Aktienbörsen und der stetig wachsenden Mittelzuflüsse verfügen einzelne Pensionsfonds (allerdings aus dem öffentlichen Sektor) über Milliardenvermögen, die sie zu extrem einflussreichen Markteilnehmern machen. Die zunehmende Dominanz institutioneller Investoren wird dabei unter dem Begriff Institutionalisierung diskutiert (vgl. Ger- ke/B ank/Steiger, 1999). Betriebliche Pensionsfonds agieren an den Kapitalmärkten auf der Basis von Investmentstrategien. Im Gegensatz zu anderen institutionellen Investoren, insbesondere Versicherungen und offene Investmentfonds, haben betriebliche Pensionsfonds eine geringere Notwendigkeit zur Vorhaltung von Liquidität für ungeplante Mittelabflüsse. Aufgrund der Langfristigkeit des Investmenthorizontes und der Planbarkeit der Cash Flows, kann ein relativ großer Teil des Portfoliovermögens in relativ illiquide Assets wie bspw. Aktien kleiner und mittlerer Unternehmen (Nebenwerte) investiert werden. Ziel ist es, durch das Eingehen eines höheren Risiko auch einen höheren Ertrag zu erzielen (vgl. Stehle, 1998). Betriebliche Pensionsfonds können das Asset Management selbst ausführen oder aber ganz bzw. teilweise an professionelle Investoren (bspw. über Spezialfonds) delegieren (vgl. Ger- ke/Bank, 2000). Die Asset Allokation erfolgt regelmäßig nach den Prinzipien der modernen Portfoliotheorie (vgl. Markowitz, 1952). Neben der erwarteten Rendite und dem Risiko einer Einzelanlage spielt hier die Korrelation der Renditen der Einzelanlagen untereinander eine entscheidende Rolle. Das Ziel besteht darin, eine vorgegebene Zielrendite für das verwaltete Portfolio mit dem niedrigsten Portfoliorisiko, gemessen über die Standardabweichung der zufälligen Portfoliorenditen, zu erreichen. Im Prozess der Asset Allokation wird über die Ausnutzung des Diversifikationseffektes das sogenannte unsystematische Risiko fast vollständig vernichtet. Bereits eine Aufteilung des Gesamtvermögens auf mehr als zehn unterschiedliche Vermögenstitel senkt das unsystematische Risiko signifikant ab (vgl. Elton/Gruber, 1995 oder Gerke/Bank, 1998). Das Management kann auf aktiver oder passiver Basis erfolgen. Über aktives Management wird insbesondere durch Selektion und Timing versucht, unterbewertete Assets ins Portfolio aufzunehmen und überbewertete zu verkaufen. Ziel ist es, die in der Regel vorgegebene Benchmark-Rendite (bspw. die Rendite eines breiten Börsenindex) zu übertreffen. Der Erfolg dieser Strategie hängt allerdings vom Grad der Informationseffizienz des Kapitalmarktes sowie den Selektions- und Timingfähigkeiten der Portfoliomanager ab (vgl. Elton/Gruber, 1995). Aktives Management kann sich aber auch über den direkten Einfluss des Pensionsfonds auf die von ihm finanzierten Unternehmen, bspw. über die Ausübung von Stimmrechten oder persönlichen Gesprächen mit dem Topmanagement, vollziehen (vgl. Steiger, 2000). Umgekehrt werden beim passiven Management nach einem vorab festgelegten Plan Liquiditätsungleichgewichte, die sich aus asynchron verlaufenden Ein- und Auszahlungen ergeben, durch Kauf oder Verkauf bestimmter Assets ausgeglichen. Oftmals wird als externer Maßstab ein Börsenindex (bspw. der EuroStoxx 50, der S&P 500 oder der MSCI-World) nachgebildet, wodurch zugleich ein Höchstmaß an Transparenz erreicht wird (vgl. Elton/Gruber, 1995). Empirische Studien haben gezeigt, dass die Performance aktiv gemanagter Vermögen in der Regel schlechter ausfällt, als die vergleichbarer marktbreiter Indices (vgl. Jensen, 1969 und Gruber, 1996). 4. Betriebliche Pensionsfonds im Kontext der "Riester-Rente" Im Zuge der Reform der Alters Vorsorge ("Riester-Rente") ist das neue Altersvermögensgesetz (AVmG) vom 26.06.2001 in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen für den Aufbau einer kapitalgedeckten privaten oder betrieblichen Altersversorgung als Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung zu schaffen. Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung soll die Möglichkeit eröffnet werden, auf freiwilliger Basis eine staatlich geförderte, private oder betriebliche Eigenvorsorge zu treffen. Anreize werden hierfür in Form von Steuervergünstigungen und staatlichen Zulagen gegeben, sofern bestimmte Förderkriterien erfüllt werden. In diesem Zusammenhang sind auch Modifikationen am Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vorgenommen worden. Neben den traditionellen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge wird nun zusätzlich die Möglichkeit zur Errichtung betrieblicher Pensionsfonds eingeräumt. Betriebliche Pensionsfonds sind im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) rechtlich verankert. In §112 Abs. 1 VAG findet sich die Definition. Hiernach handelt es sich bei betrieblichen Pensionsfonds um rechtsfähige Versorgungseinrichtungen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, die für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens entweder beitragsbezogen mit der Zusage einer Mindestleistung oder leistungsbezogen ausschließlich Altersversorgungsleistungen erbringen. Die konkrete Form der Leistungserbringung richtet sich nach der Art der Ausgestaltung der zugrundeliegenden Pensionspläne. Die Höhe der Altersversorgungsleistungen oder die Höhe der für diese Leistungen künftig zu entrichtenden Beiträge werden nicht für alle im Pensionsplan vorgesehenen Leistungsfälle zugesagt. Den Arbeitnehmern muss ferner ein eigener Anspruch auf Leistung gegenüber dem Pensionsfonds eingeräumt werden. Überdies sind Pensionsfonds verpflichtet, die Altersversorgungsleistung generell in Form einer lebenslangen Leibrente zu erbringen. Pensionspläne regeln die konkrete planmäßige Leistungserbringung im Versorgungsfall. Nach dem VAG können sie wiederum entweder leistungs- oder beitragsbezogen sein. Sie sind leistungsbezogen im Sinne des Gesetzes, wenn im Versorgungsfall dem Arbeitnehmer die ihm vom Arbeitgeber zugesagte Leistung zur Verfügung steht. Pensionspläne sind beitragsbezogen, wenn dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall mindestens die Summe der von ihm eingezahlten Beiträge abzüglich dessen, was zur Absicherung biometrischer Risiken verwendet wurde, zur Verfügung gestellt wird. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die sogenannte Nominalwerterhaltungsgarantie, die dem Versorgungsempfänger im Versorgungsfall sowohl bei Beitrag- wie auch Leistungszusagen mindestens die geleisteten Beiträge bzw. die umgewandelten Entgeltbestandteile garantiert. Unabhängig von diesen grundlegenden Ausstattungsvarianten können betriebliche Pensionsfonds optional eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung beinhalten. In Bezug auf die Übertragbarkeit von Anwartschaften eines Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers den Barwert der unverfallbaren Anwartschaft auf den neuen Arbeitgeber des ausgeschiedenen Arbeitnehmers oder einen Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers zu übertragen. Gesetzlich ist somit der Wechsel des Pensionsfonds nur im Zusammenhang mit einem Wechsel des Arbeitsplatzes vorgesehen. Hinsichtlich der Anlagepolitik besteht für betriebliche Pensionsfonds die gesetzliche Auflage, das gebundene Vermögen so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei ausreichender Liquidität des Pensionsfonds und unter Wahrung einer angemessenen Mischung und Streuung erreicht wird. Spezifische Vorgaben der Kapitalanlage macht die sogenannte Pensionsfondskapitalanlageverordnung. Die vorgesehenen Beschränkungen sind im Vergleich zu den anderen Durchführungswegen (bspw. Pensionskasse: Aktienanteil < 35%) jedoch als weit weniger bindend einzuschätzen, so dass die Regelungen weitestgehend mit der angelsächsischen "Prudent Man Rule" vergleichbar sind. Allerdings müssen Pensionsfonds ein qualifiziertes Risikomanagement-System etablieren. Aufsichtsrechtlich werden betriebliche Pensionsfonds mit geringen Einschränkungen wie Le- bensversicherungsunternehmen behandelt und unterliegen zur Zeit der Aufsicht des Bundesauf- sichtsamts für das Versicherungswesen. Mit Umsetzung der geplanten zentralen Finanz- marktaufsichtsbehörde wird die Aufsicht auf diese übergehen. Informationspflichten bestehen sowohl gegenüber der Aufsichtsbehörde als auch gegenüber den Versorgungsberechtigten. Pensionsfonds sind insbesondere verpflichtet, der Aufsichtbehörde jährlich ihre Anlagepolitik sowie wesentliche Änderungen mitzuteilen. Inhaltlich müssen diese Mitteilungen Angaben zur Anlagestrategie, zum Verfahren der Risikobewertung und zum Risikomanagement enthalten. Darüber hinaus sind die Versorgungsberechtigten über die Verwendung ihrer Beiträge im Hinblick auf soziale, ethische und ökologische Belange zu informieren. Steuerlich wird mit Beiträgen zu betrieblichen Pensionsfonds so verfahren, dass eine Besteuerung erst bei Auszahlung im Versorgungsfall anfällt (nachgelagerte Besteuerung). Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bis auf die verpflichtende Zusage einer Mindestleistung bei beitragsbezogenen Pensionsfonds die neuen deutschen Pensionsfonds weitgehend internationalen Standards entsprechen. 5. Fazit Betriebliche Pensionsfonds stellen generell eine attraktive Alternative zur Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung dar. Ihre Einführung in Deutschland flexibilisiert das bestehende System und erhöht so die Bereitschaft zur Nutzung der betrieblichen Altersversorgung durch die Arbeitgeber, insbesondere auch zum Vorteil der Arbeitnehmer. Sind betriebliche Pensionsfonds als defined contribution-Systeme ausgelegt, können Arbeitnehmer stärker an den Renditechancen der Aktien- oder Immobilienmärkte partizipieren. Das damit verbundene erhöhte Risiko ist aufgrund der Langfristigkeit der Mittelanlage begrenzt. Die Einbindung betrieblicher Pensionsfonds in das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) schafft dabei einen verlässlichen Rahmen. Obwohl sich der Gesetzgeber nicht zur Zulassung von wirklich "echten" Pensionsfonds angelsächsischen Typs im Bereich beitragsbezogener Pensionsfonds hat durchringen können, könnte die jetzige Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung einen Schub verleihen und zudem helfen, die Probleme bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu mildem. Literatur ABA (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.) (1998), Modell "Zweite Säule" Vorschläge der aba zur Einführung international wettbewerbsfähiger Finanzierungsformen der betrieblichen Altersversorgung, Heidelberg. BANK, M. (1999), Betriebliche Pensionsfonds, in: Wirtschaftswissenschaftliches Studium (WiSt), 28 Jg. Heft 7, S. 367- 369. BMF (Bundesministerium der Finanzen) (Hrsg.) (1998), Bericht des Arbeitskreises "Betriebliche Pensionsfonds" im Auftrag des "Forums Finanzplatz beim Bundesministerium der Finanzen", Schriftenreihe Heft 64, Bonn. BODE, J./GRABNER, E.R. 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