Pensionsgeschäfte
sell-and-buy-back Geschäfte, security pension transactions, sale and repurchase agreement. Verträge, durch die ein Kreditinstitut oder der Kunde eines Kreditinstitutes (Pensionsgeber) ihm gehörende Vermögensgegenstände (Wertpapiere, Wechsel, Forderungen) einem anderen Kreditinstitut oder Kunden (Pensionsnehmer) gegen Zahlung eines Betrages überträgt, um kurzfristig liquide Mittel zu erhalten. Im Vertrag wird gleichzeitig vereinbart, dass die Vermögensgegenstände zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt gegen Entrichtung des empfangenen oder eines anderen vereinbar- ten Betrages zurückübertragen werden müsen (Pensionsgeschäft, echtes) oder können (Pensionsgeschäft, unechtes).
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