Wechsel
bill of exchange. Bezeichnung für ein Wertpapier, das in der gesetzlich vorgeschriebenen Form die Verpflichtung verbrieft, einen festgelegten Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt an einen ordermäßig Berechtigten zu zahlen (Orderpapier). - 1. Beim gezogenen W. (Tratte) weist der Aussteller dem Schuldner (Bezogener, Akzeptant) die Zahlung an, wozu sich dieser durch sein Akzept verpflichtet. - 2. Beim eigenen Wechsel (Solawechsel) verspricht der Aussteller selbst als Schuldner (Bezogener), eine bestimmte Geldsumme an den Wechselnehmer zu zahlen. - Ein W. kann durch das Indossament von dem Wechselnehmer (Indossant, Girant) an einen Dritten (Indossatar, Giratar) übertragen werden (Zahlungsmittelfunktion des W.). Der W. kann auch vor Fälligkeit an eine Bank verkauft werden, die von dem festgelegten Betrag einen Wechselzins abzieht (Diskontierung).
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