Altersvorsorge
provision for the pension. Ziel der A. ist die Sicherstellung der Altersversorgung, d.h. eines Unterhaltes zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards, sobald der Austritt aus dem aktiven Berufsleben erfolgt ist. Zu unterscheiden sind drei Bereiche der A., die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private A. - Die demographische Entwicklung führt im gesetzliche verankerten Umlagesystem zunehmend zu Versorgungslücken. Die private A. in Form von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Sparplänen bei Investmentfonds usw. erlangt damit eine immer wichtigere Bedeutung um die gewünschte Altersversorgung zu gewährleisten. - Vgl. auch staatliche Sparförderung.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|