Liquidität
liquidity, financial solvency; Begriff, der sich sowohl auf die Zahlungsfähigkeit von Wirtschaftssubjekten wie auch auf die Geldnähe von Sach- und Finanzaktiva bezieht. Im Sinne der Zahlungsfähigkeit beschreibt die L. die jederzeitige und uneingeschränkte Fähigkeit eines Wirtschafts subjekts, allen notwendigen, berechtigten und fälligen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. Zur Sicherstellung der L. ist daher das Vorhandensein einer ausreichenden Menge an liquiden Mitteln für die Abwicklung der laufend anfallenden und der in Zukunft zu leistenden Zahlungen erforderlich. Im Sinne der Geldnähe von Sach- und Finanzaktiva wird zwischen der Selbstliquidationsliquidi- tät (Self Liquidating Liquidity) als Dauer der Wiedergeldwerdung von Vermögensgegenständen über den "normalen" Abschreibungsprozess und der Liquidierbarkeit ("shiftability") als Möglichkeit zur direkten und vorzeitigen Umwandlung von Vermögensgegenständen durch deren Verkauf oder Abtretung in liquide Mittel unterschieden. L. wird allgemein auch als die Summe sämtlicher flüssiger Mittel eines Wirtschafts subjekts, bestehend aus Bargeld und Buchgeld bezeichnet. Aus volkswirtschaftlichem Gesichtspunkt, setzt sich die L. aus Zentralbankgeld und der Geldschöpfung der Kreditinstitute zusammen. Auf internationaler Ebene wird die L. eines Landes aufgrund der Währungsreserven und der nicht ausgenutzten internationalen Kreditlinien bestimmt. Die L. ist mit der Rentabilität eng verbunden. Einerseits ist L. eine notwendige Voraussetzung für Rentabilität, andrerseits bewirken hohe liquide Mittel - da sie unverzinslich oder nur gering verzinslich sind - eine Rentabilitätsverringerung.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|