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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Altersversorgung

pension. Als System der A. werden diejenigen (sozialen) Instrumente verstanden, die eine kontinuierliche Versorgung des eingerichteten Lebensstandards der Familie mit realen Gütern (Realeinkommen) beim dauernden Ausfall von Arbeitseinkommen, insbesondere im Altersruhestand, gewährleisten sollen. In den meisten marktwirtschaftlich organisierten Industrienationen besteht die A. aus drei verschiedenen Säulen: - 1. Die gesetzliche Rentenversicherung einer generationsüber- greifenden staatlichen Institution. - 2. Die betriebliche Altersversorgung der einzelnen Unternehmen. - 3. Die eigenverantwortliche Vorsorge der Individuen.





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