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Ausgabe 2014
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Delisting

Aufhebung der Börsenzulassung. Unter D. ist der Widerruf der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel auf Antrag des Emittenten zu verstehen. Bis zum Inkrafttreten des Dritten Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahr 1998 kannte das Börsenrecht weder für den Handel mit amtlicher Notierung noch für den Geregelten Markt eine spezielle Vorschrift über das D. auf Wunsch des Emittenten. Nunmehr bestimmt das Börsengesetz, dass die Zulassung zum Amtlichen Handel von der Zulassungs stelle auf Antrag des Emittenten widerrufen werden kann. Entsprechendes gilt für den Geregelten Markt, wobei hier der Zulassungsausschuss an die Stelle der Zulassungsstelle tritt. Die Entscheidung über den Antrag ist ein Verwaltungsakt. Die Gründe für ein D. sind vielfältig. Bei Aktien kommen u.a. strukturverändemde gesellschaftsrechtliche Vorgänge (Übernahmen) und geschäftspolitische Entscheidungen (Kostenlast einer Mehrfachzulassung bzw. überregionale / internationale Ausrichtung des Unternehmens) in Betracht. Dementsprechend werden die Aspekte, welche die zuständigen Stellen bei ihren Ermessensentscheidungen zu beachten haben, unterschiedlich sein. Je nach Fallgestaltung können die Interessen der Emittenten und der Anleger, aber auch kapitalmarktpolitische Gesichtspunkte eine stärkere Gewichtung erfahren. - D. im weiteren Sinne ist auch der Widerruf der Börsenzulassung von Amts wegen. Dieser richtet sich zunächst nach den allgemeinen Vorschriften des Verwaltungs Verfahrensrechts. Nach dem Börsengesetz ist der Widerruf ohne Antrag des Emittenten auch dann zulässig, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist oder der Emittent etwaige Zulassungsfolgepflichten nicht erfüllt. Der Begriff D. wird desweiteren auch bei privatrechtlich begründeten Ausschlüssen von Unternehmen vom Neuen Markt gebraucht. Delivery, Lieferung; Lieferung von Wertpapieren (Underlying) oder Commodities zur Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen von Termingeschäften. Delivery Month, Liefermonat; Erfüllungsmonat von Terminkontrakten und Optionsgeschäften. Bei Futures und europäischen Optionen (European Option) ist die Erfüllung durch Lieferung nur zu bestimmten, genormten Zeitpunkten möglich (Fälligkeitstag). - Vgl. Andienung von Wertpapieren, Expiration Month und Fälligkeitstermin von an der Eurex gehandelten Produkten. Delta Hedging. Absicherungsstrategie mittels Optionen, bei der sich die Anzahl der zu kaufenden Puts nach dem entsprechenden Put Delta (Delta-Faktor) richtet. Das Delta quantifiziert die Auswirkungen einer Kursveränderung des Basiswerts auf die Optionsprämie und liegt bei einem Put zwischen 0 und -1. Das Delta einer Aktie liegt stets bei 1. Je geringer das Put Delta, desto mehr Optionen werden zur Absicherung einer Aktienposition benötigt. Die Anzahl an absichemden Puts, ausgedrückt in der benötigten Put Kontraktzahl, ergibt sich als: Delisting        





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