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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Optionsgeschäft

options trading. Der Wesensgehalt eines O. liegt im Erwerb des Rechtes, ein vorab nach Art und Menge festgelegtes Underlying zu einem vorab fixierten Basispreis innerhalb der vereinbarten Optionsfrist (amerikanische Option) oder zum vereinbarten Verfalltag (europäische Option) zu kaufen (Call- Option) oder zu verkaufen (Put-Option). - Daraus ergeben sich vier Grundpositionen des Optionshandels: der Kauf einer Kaufoption (Long Call), den Kauf einer Verkaufsoption (Long Put), den Verkauf einer Kaufoption (Short Call) und den Verkauf einer Verkaufsoption (Short Put). Der Käufer einer Kaufoption spekuliert auf steigende Kurse und übt seine Option aus, wenn der Kurs des Underlying den aus Basispreis, anteilsmäßiger Optionsprämie und angefallenem Provisionsaufwand resultierenden Betrag übersteigt. Der Käufer einer Verkaufsoption dagegen spekuliert auf fallende Kurse und übt seine Option aus, wenn der Kurs den Basispreis mindestens um die anteilsmäßige Optionsprämie zuzüglich des entstandenen Provisionsaufwandes unterschreitet. Die Verkäufer von Kauf- bzw. Verkaufsoption, die über jeweils umgekehrte Kurserwartungen verfügen, fungieren bei der Optionsausübung als Stillhalter, so dass sie das betreffende Underlying an den Optionsinhaber zu liefern haben bzw. dieses von ihm abnehmen müssen, sollte er seine Option ausüben. - Für den Käufer einer Option bestehen verschiedene Handlungsmöglichkeiten, die in Abhängigkeit von der jeweiligen Kursentwicklung des Underlying bzw. der Option gewählt werden können: 1. Die Option wird ausgeübt, so dass das betreffende Underlying zum Basispreis gekauft oder verkauft wird. 2. Die Option kann noch während der Laufzeit weiterverkauft werden. 3.  Das Optionsrecht kann verfallen gelassen werden, wodurch ein Verlust in Höhe der gezahlten Optionsprämie realisiert wird. - Voraussetzung für die Durchführung von O. ist die Termingeschäftsfähigkeit, die bei Privatpersonen durch eine von einem Kreditinstitut vorzunehmende ausführliche Aufklärung über die Risiken der Börsentermingeschäfte erworben werden kann. Zur Gewährleistung der reibungslosen Abwicklung und der jederzeitigen Erfüllung der O. tritt bei börsengehandelten Optionen stets das Clearing House als Kontraktpartner beider Vertragspartner auf. Es übernimmt die Haftung bezüglich der Erfüllung und minimiert so die Ausfallrisiken im O. -   Vgl. auch Optionsstrategien.





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Weitere Begriffe : Doppelauktion | Brief verlost | Sorgfaltspflicht der Vorstandsmitglieder der AG
 
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