Zulassungsausschuss
listing commitee. Zulassungsgremium, welches die Entscheidungen über die Zulassung von Wertpapieren zum Geregelten Markt trifft. Die Mitglieder des Z. werden vom Börsenrat auf drei Jahre gewählt. Dabei muss mindestens die Hälfte der Mitglieder aus nicht berufsmäßig am Börsenhandel Beteiligten bestehen. In weiten Teilen besteht zwischen dem Z. und der Zulassungsstelle, welche für die Zulassung zum amtlichen Handel zuständig ist, Übereinstimmung. - Vgl. auch Börsenzulassung und Zulassungsstelle.
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