Option
Zeitlich begrenztes Recht, ein vom Vertragspartner festgelegtes Kauf- oder Verkaufsangebot wahrzunehmen oder abzulehnen. Kaufoptionen werden international als Call. Verkaufsoptionen als Put bezeichnet. Für Teilnehmer am Optionshandel ist es wichtig, dass Optionen lediglich das Recht, nicht aber die Pflicht zur Ausübung umfassen. Daher stellt der Kaufpreis für die Option im Gegensatz etwa zum Leerverkauf (Short Selling) das maximale Verlustrisiko für den Optionsinhaber dar.
verbrieft das Recht des Inhabers, ein vorab bestimmtes Underlying zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt (europäische Option) bzw. innerhalb eines in der Zukunft liegenden Zeitraums (amerikanische Option) und zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Basispreis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Der Aussteller der O. heißt Stillhalter und der Preis einer O. wird als Optionsprämie bezeichnet. - Q. zählen aufgrund der Tatsache, dass der Inhaber ein Recht, jedoch keine Pflicht zur Optionsausübung hat, zu den bedingten Termingeschäften.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|