Wertpapier
security, negotiable instrument. Ein W. ist eine Urkunde über privatrechtliche Besitzverhältnisse, die ein Recht derart verbrieft (Securitization), dass das Recht ohne die Urkunde weder ausgeübt noch weitergegeben werden kann. Erst durch die Vorlage des W. kann ein Berechtigter sein Recht nachweisen. Diese Verknüpfung zwischen Urkunde und verbrieftem Recht unterscheidet ein W. von einer einfachen Beweisurkunde oder einer Legitimationsurkunde. Abhanden gekommene W. müssen daher für kraftlos (Kraftloserklärung von Wertpapieren) erklärt werden. - W. dienen wirtschaftlich dem Zahlungsverkehr (z.B. Scheck), dem Kreditverkehr (z.B. Wechsel), dem Kapital verkehr (z.B. Aktie, Anleihe) oder dem Warenverkehr (z.B. Ladeschein). Sie sind ferner in verschiedene Wertpapierarten unterteilt.
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