Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Börsenrecht

law governing stock exchange transactions. Das B. umfasst zunächst die staatlichen Regelungen über die Börsen und ihre Organe, das Kurswesen und die Zulassung zum Handel - enthalten im Börsengesetz (BörsG) i.d.F. vom 17.07.1996 (zuletzt geändert am 09.09.1998) sowie in der Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV) und im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vom 26.07.1994. Hinzu kommen zahlreiche Verordnungen der Länder, wie Kursmaklerordnungen, Gebührenordnungen und Wahlverordnungen. Außerdem sind die jeweils vom Börsenrat erlassenen Börsenordnungen sowie die Gebührenordnung zu beachten. Daneben verwenden die deutschen Börsen nahezu übereinstimmende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das B. ist Teil des Kapitalmarktrechts, das insbesondere auch Regelungen der Kapitalanlagegesellschaften umfasst (KAGG vom 16.04.1957, zuletzt geändert am 22.12.1999). Dennoch werden das deutsche Börsen- und Kapitalmarktrecht dogmatisch getrennt gesehen vom allgemeinen Gesellschaftsrecht. Bezugnahmen der Auslegung werden dadurch nicht ausgeschlossen.            





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Börsenpublizität
 
Börsenreife
Weitere Begriffe : Immobilien | Non-Underwritten Facility | Schwankungsbreite
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.