Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
MehrfachzulassungBörsenzulassung an mehreren Börsen. Wird eine M. beantragt, ist das Zulassungsverfahren nur von einer Zulassungsstelle durchzuführen, die der Emittent selbst bestimmen kann. Früher musste an jedem Börsenplatz, an dem das Wertpapier zugelassen werden sollte, ein eigenes Zulassungsverfahren eingeleitet werden. Es ist bei der M. nicht zwingend, dass alle Notierungen im gleichen Börsensegment zu erfolgen haben.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Greenmail-Transaktion | Unternehmensverträge der AG, Beendigung | Bekanntmachungen der AG | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2014 Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |