Investmentsparen
Die Investmentidee geht ursprünglich auf die Intention zurück, den kleinen Sparern die gleichen Vorteile zu verschaffen wie den reichen, indem das Risiko durch die Streuung der Kapitalanlage auf eine Vielzahl verschiedener Aktien vermindert wird. Vordergründig wird die Investmentidee deshalb häufig der risikogestreuten Anlage insbesondere in Aktien gleichgestellt. Im Laufe der Zeit hat sie sich weiterentwickelt zur "Chancengleichheit für alle Anleger an allen Anlagemärkten". Heute ist es sowohl Privatanlegem als auch Unternehmen sowie unter staatlicher Aufsicht stehenden Kapitalsammelstellen grundsätzlich möglich, sich über Investmentfonds außer am organisierten Kapitalmarkt, das heißt an den nationalen und internationalen Aktien- und Rentenmärkten auch am Grundstücksmarkt, am Markt für stille Beteiligungen, am Options- und Futuresmarkt, am Markt für Schuldscheindarlehen und am Geldmarkt zu engagieren. Unterschiedliche Fondsgestaltungen wie zum Beispiel Altersvorsorge- Sondervermögen oder Dachfonds und andere komplettieren das Bild. Das Investmentsparen, die konkrete Ausgestaltung der Investmentidee, lässt sich somit heute in Deutschland definieren als die gesetzlich geregelte, standardisierte Form der professionellen Vermögensverwaltung für jedermann und jeden Zweck. Sie ist gesetzlich geregelt, weil - anders als in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts - mit dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften von 1957 die zum Schutz der Sparer erforderliche Ordnung und Beaufsichtigung des deutschen Investmentmarktes geschaffen und die steuerliche Gleichstellung zwischen Investmentsparen und Direktanlage realisiert ist. Sie ist standardisiert, weil lediglich die vom Gesetzgeber zugelassenen Produkte als Investmentprodukte angeboten werden dürfen und diese Sondervermögen einheitlichen Mindestanforderungen unterliegen. Um eine professionelle Vermögensverwaltung handelt es sich, weil Investmentfonds von Experten gemanagte Depots mit einer Vielzahl von Einzelwerten darstellen. Nicht zuletzt ist sie für jedermann geeignet, weil die Investmentbranche für jeden Typus von Anleger ein Produkt entwickelt hat. Dies gilt für natürliche und nicht natürliche Personen, für sicherheitsorientierte und risikofreudige, für solche mit kurzem und längerem Anlagehorizont. Die Initiatoren des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften führten bereits im Jahre 1953 zur Begründung an: "Wenn das Investmentsparen die erhoffte Verbreitung gewinnt, so werden in zunehmendem Maße weitere Bevölkerungskreise an Bestand, Zuwachs und Erträgen des Produktionsvermögens der Wirtschaft beteiligt. Hierdurch wird einerseits die private Eigentumsbildung und damit das Gefühl der Mitbeteiligung und Mitverantwortung am wirtschaftlichen Geschehen gefördert. Zum anderen ist zu erwarten, dass bei einer Ausweitung des Investmentsparens auch neue Kapitalquellen für Investitionen und Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft erschlossen werden." Der Auftrag der Investment-Gesellschaften ist damit seit Anbeginn umrissen. Er besteht im wesentlichen in einer sozialpolitischen, finanzierungs- und kapitalmarktpolitischen Funktion. Sozialpolitisch ist hinsichtlich der Beteiligung der Bevölkerung am Produktivkapital und der privaten Altersvorsorge zu unterscheiden. Bei beiden Intentionen hat die Investmentanlage entscheidend zur Verbesserung der Möglichkeiten beigetragen. Die Investmentanlage spielt bei der heute geltenden vermögenspolitischen Konzeption, die eine Schwerpunktverlagerung zum Beteiligungssparen brachte, als außerbetriebliche Anlageform eine herausragende Rolle. Mit Blick auf die Alterssicherung ist wesentlich: Zwischen dem Wunsch jedes Einzelnen nach größtmöglicher finanzieller Sicherheit im Alter und der Wirklichkeit klafft nicht selten eine große Lücke. Dies gilt vor allem für den Fall, dass sich die Altersversorgung ausschließlich oder weitgehend auf die gesetzliche Rentenversicherung stützt, denn sie kann dem einzelnen nur eine gewisse Grundversorgung bieten. Die investmentspezifische Antwort auf die Verbesserung der Alterssicherungssituation lautet "Altersvorsorge-Sondervermögen". Zur finanzierungspolitisehen Funktion ist festzustellen, dass Investment-Gesellschaften anlagebereite Spargelder kanalisieren und an den Kapitalmarkt weiterleiten. Sie erhöhen dadurch die Finanzierungskraft der Unternehmen und tragen somit zur positiven Entwicklung der Volkswirtschaft bei. Von fundamentaler Bedeutung für die Kapitalversorgung einer Volkswirtschaft ist ein funktionsfähiger Wertpapierprimär- und -sekundärmarkt. Durch ihre Aktivitäten an der Börse leisten die Fonds einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Sekundärmarkts. Die Fondsverwalter müssen - da sie Kraft Gesetzes im ausschließlichen Interesse ihrer Anleger zu handeln haben - die Mittelzuflüsse so rentabel wie möglich anlegen. Dies setzt ein hohes Maß an Flexibilität voraus, das heißt, die Bereitschaft, sich ständig in der Anlagestrategie und -taktik den geänderten Marktverhältnissen durch Umschichtungen oder Variation ihrer Liquiditätsreserve anzupassen. Neben ihrem Beitrag für einen funktionierenden Sekundärmarkt wirken Investmentfonds darüber hinaus auch kapitalmarktstabilisierend. Unter einem Investmentfonds (Sondervermögen) nach deutschem Recht versteht man rechtlich die Gesamtheit der von Anleger eingelegten Gelder und die damit erworbenen Vermögensgegenstände. Bei wirtschaftlicher Betrachtung hat ein Investmentfonds den Charakter eines gemanagten Depots, das aus einer Vielzahl von Einzelwerten besteht. Die Verwaltung des Sondervermögens erfolgt auf vertraglicher Grundlage und ist aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen in den Vertragsbedingungen näher umschrieben. Es gibt verschiedene Arten von Investmentfonds. Dabei sind im wesentlichen drei Unterscheidungsmerkmale von Bedeutung. Diese sind das Anlagespektrum, die Ertragsverwendung und der Anlegerkreis. Ausschlaggebend ist hier, ob nach den jeweiligen Vertragsbedingungen, zum Beispiel vornehmlich in Aktien (Aktienfonds), in festverzinslichen Wertpapieren (Rentenfonds), in Geldmarktpapieren und -instrumenten (Geldmarktfonds) oder in Immobilien (Offene Immobilienfonds) investiert wird. Darüber hinaus können auch weitere in der Anlagestrategie zum Ausdruck kommende Besonderheiten als anlagespezifisches Unterscheidungsmerkmal herangezogen werden. In diesem Zusammenhang sind zum Beispiel Fonds mit festverzinslichen Wertpapieren zu nennen, die eine bestimmte Laufzeitstruktur haben (Rentenfonds mit begrenzter Laufzeit) und auch Investmentfonds, deren Anlageportefeuille an den Erfordernissen eines langfristigen Vermögensauf- baus orientiert ist. Grundsätzlich lässt sich weiter feststellen, dass die innerhalb der einzelnen Fondsgattungen möglichen weiteren Spezifizierungen zu einem umfassenden, jedem Anlegerwunsch gerecht werdenden Fondsangebot geführt haben. Differenziert man das Fondsspektrum nach der Ertragsverwendung, so ist zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu unterscheiden. Ausschüttende Fonds zahlen grundsätzlich jährlich anfallende Zinsen und Dividenden sowie teilweise Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren an die Anleger aus. Thesaurierende Fonds schütten ihre Erträge nicht aus, sondern verwenden sie zum Kauf weiterer Wertpapiere, so dass die Substanz im Fonds vermehrt wird. Die Unterscheidung der Fondsanlage nach dem Anlegerkreis führt zu Publikumsfonds und Spezialfonds. Publikumsfonds sind Investmentfonds, deren Anteilscheine dem breiten Anlegerpublikum angeboten werden. Spezialfonds hingegen werden für institutionelle Anleger aufgelegt. Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) definiert sie als Fonds, die für nicht mehr als zehn nicht natürliche Personen aufgelegt werden. Der Kreis der Anleger reicht von Kapitalsammelstellen im weitesten Sinne wie Versicherungen, betriebliche und berufsständige Versorgungswerke, Sozialversicherungsträger, Verbände, Stiftungen, regionale und überregionale gemeinnützige Einrichtungen wie zum Beispiel Kirchen bis hin zu sonstigen Unternehmen, die über zweckbestimmte oder generelle Anlagemittel verfügen. Dies können zum Beispiel Pensionsrückstellungen sein. Auch ausländische Investoren können zu diesem Anlegerkreis zählen. Die ersten investmentähnlichen Gesellschaften entstanden bereits 1822 in Belgien und 1849 in der Schweiz. Diese Gesellschaften sind jedoch nur als Vorläufer der eigentlichen Investment- Gesellschaften anzusehen, die um 1860 in Schottland und in England gegründet wurden. In Großbritannien nahmen Investment-Gesellschaften bereits in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts einen starken Aufschwung. In den USA vollzog sich die Gründung von Investment- Gesellschaften sehr viel später. Die eigentliche Entstehung der amerikanischen Investmentbranche liegt in der Zeit nach dem 1. Weltkrieg, als die USA zu einem der größten Gläubigerländer heranwuchsen. Bis zum Jahr 1929 war die Zahl der Investment-Gesellschaften auf etwa 700 angewachsen. Dem Börsencrash des gleichen Jahres fiel dann allerdings die Hälfte dieser Gesellschaften zum Opfer. Diese negativen Erfahrungen sorgten für die heute geltenden Investmentgesetzgebungen weltweit, bei denen der Anlegerschutz im Vordergrund steht. Im Gegensatz zu der fast stürmischen Entwicklung in den USA, aber auch im Vergleich zu den angelsächsischen Ländern, gelang dem Investmentsparen in Deutschland der Durchbruch erst relativ spät. Die ersten nennenswerten Versuche in den 20er Jahren, Investment-Gesellschaften zu gründen, scheiterten, weil diese nicht über ausreichende Sicheruns- und Kontrollmöglichkeiten verfügten. Aber auch an der prohibitiven Besteuerung, die heute aufgrund des im Investmentsteuerrecht geltenden Transparenzprinzips (keine Schlechterstellung des Investmentsparers gegenüber dem Direktanleger) beseitigt ist. Erst ab 1949 wurde in Deutschland mit der Gründung der Allgemeinen Deutschen Investment GmbH in München der Investmentgedanke wieder erfolgversprechend aufgegriffen. Diesem Neuanfang folgten in der zweiten Hälfte der 50er Jahre, in der ersten Hälfte der 70er und der zweiten Hälfte der 80er Jahre wahre Gründungswellen von Kapitalanlagegesellschaften. Diese Entwicklung hält nahezu unverändert an. Auch das verwaltete Vermögen stieg in Intervallen stark an, wobei sich die letzten zehn Jahre durch besonders hohe Völumenzuwächse auszeichneten. Relativ kurze Zeiträume mit Mittelrückflüssen in Hochzinsphasen wurden stets durch längere Phasen mit Mittelzuflüssen weit überkompensiert. In Deutschland bestanden Ende 1999 912 Publikumsfonds mit einem Vermögen von 560 Mrd. DM. Dem deutschen Investmentmarkt hinzuzurechnen ist das Angebot weiterer 565 Fonds ausländischer - ganz überwiegend Luxemburger - Fondsgesellschaften deutscher Provenienz mit einem Vermögen von 207 Milliarden DM. Darüber hinaus verwalteten die deutschen Kapitalanlagegesellschaften Ende 1999 für einen begrenzten Anlegerkreis 4.771 Spezialfonds mit einem Fondsvermögen von 927 Mrd. DM, womit sich insgesamt das Vermögen auf eine Summe von 1,7 Billionen DM addiert. Allein in den letzten drei Jahren beziffert sich die Summe neuer Anlagegelder, die der Investmentbranche zuflossen, auf 530 Milliarden DM. Dabei kamen 367 Mrd. DM von institutionellen Investoren. Das breite Anlegerpublikum steuerte 163 Mrd. DM dazu bei. Besonders bemerkenswert dabei war, dass sich die Aktienfonds klar in den Vordergrund schoben. Sie vereinnahmten allein 133 Mrd. DM. Mittelzuflüsse und auch erhebliche Wertsteigerungen bei den Aktienfonds in den letzten Jahren hatten zur Folge, dass sich das noch vor nicht langer Zeit zu Gunsten der Rentenfonds darstellende Verhältnis von Aktienfonds zu Rentenfonds deutlich gedreht hat. Es lautet inzwischen 61 zu 39 Prozent pro Aktienfonds. Bei internationaler Betrachtung fällt auf, dass trotz des immensen Wachstums in Deutschland erheblicher Nachholbedarf besteht. Dies gilt nicht nur gegenüber den USA, sondern auch gegenüber einer Reihe weiterer europäischer Nationen. Zu den Ursachen, die den weltweiten Erfolg der Investmentfonds seit den 80er Jahren ausmachten, zählt sicherlich, dass das Renditebewusstsein der Anleger gestiegen ist und die Zukunftssicherung - wofür sich ein Vermögensaufbau über Investmentfonds besonders anbietet - als Sparziel mehr und mehr in den Vordergrund rückte. Daneben aber auch die Erkenntnis, dass die Investmentanlage - neben Rendite, Sicherheit, Verfügbarkeit und Bequemlichkeit - privaten Anlegern die Möglichkeit eines effizienten Vermögensmanagements bietet. Hinzu kamen Maßnahmen der Investment-Gesellschaften zur Erweiterung der Produktpalette und zur Erschließung weiterer Vertriebswege. Nicht zuletzt hat eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erhebliche Impulse ausgelöst.
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