Schuldscheindarlehen
loan against borrowers\' note; Darlehen, das gegen einen Schuldschein (Schuldurkunde), in dem die Rückzahlung und die Verzinsung geregelt werden, begeben wird. Der Schuldschein ist kein Wertpapier und besitzt den Charakter einer Beweisurkunde. Zur Geltendmachung des Rechts aus dem Darlehen ist die Urkunde nicht notwendig. Sch. werden grundsätzlich ohne Stückzinsen abgerechnet. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Die Sch. werden von Banken an Kreditinstitute, Industrieunternehmen oder die öffentliche Hand vergeben.
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