Investitionen
investments, capital spending. Bei der Definition des Begriffes I. existieren innerhalb der Teildisziplinen der Wirtschaftswissenschaften unterschiedliche Ansätze. Die Volkswirtschaft versteht unter I. alle Gütermengen, die der Erhaltung, Erweiterung oder Verbesserung der volkswirtschaftlichen Produktion dienen. Investieren bedeutet die Bildung von Kapital und setzt implizit den Verzicht auf Konsum, das Sparen, voraus. Die Finanzierung der I. erfolgt durch die Ersparnisse der Haushalte bzw. durch das Einbehalten von Gewinnen seitens der Unternehmen. Die Betriebswirtschaftslehre versteht unter I. Auszahlungen zur Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die zukünftige Einzahlungen oder Auszahlungsminderungen auslösen sollen. Durch die getätigten Ausgaben wird eine gewisse Kapitalbindung bewirkt. Eine I. bedeutet darüber hinaus die Verwendung finanzieller Mittel und umfasst alle Maßnahmen, die der zielgerichteten Nutzung von Kapital dienen. Grundlage für die Investitionsrechnung ist der zahlungsorientierte Investitionsbegriff. I. lassen sich durch ihre Ein- und Auszahlungen, d.h. durch einen Zahlungsstrom abbilden, so dass Investitionsprojekte erfasst und bewertet werden können. Die I. ist mit der Finanzierung eng verbunden, da beide betriebswirtschaftliche Funktionsbereiche bezeichnen. Bilanzpolitisch gesehen beinhaltet die Passivseite alle (bilanzierungspflichtigen) Finanzierungen, die Aktivseite alle (bilanzierungspflichtigen) I. Die I. lassen sich anhand verschiedener Merkmale kategorisieren. - 1. Nach dem Investitionsobjekt unterscheidet man zwischen Sach- und Finanzinvestitionen. Sach- bzw. Realinvestitionen sind I. in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, wohingegen Finanzinvestitionen den Erwerb von Forderungs- oder Beteiligungsrechten einschließen. - 2. In Bezug auf die Zwecksetzung und den Investitionsanlass werden Sachinvestitionen in Ersatz-, Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen untergliedert. Bei Ersatz- bzw. Reinvestitionen handelt es sich um die Substitution technisch nicht mehr gebrauchsfähiger Produktionsanlagen durch neue Anlagen. Rationalisierungsinvestitionen bezeichnen den Austausch von technisch noch funktionsfähigen Produktionsanlagen durch neue, meist kostengünstigere Anlagen. Erweiterungs- Investitionen dienen der Erhöhung der betrieblichen Kapazität. - 3. Nach der Nutzungsdauer kann eine Aufteilung in I. kurz-, mittel- oder langfristiger Art erfolgen. - 4. Die Einteilung nach betrieblichen Funktionsbereichen, wie beispielsweise Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Marketing, Forschung und Entwicklung erfordert die Unterscheidung nach bilanzwirksamen (Sach-, Finanzinvestitionen) und bilanzunwirksamen (Personal-, For- schungs- und Entwicklungsinvestitionen) I. - 5. Bezüglich ihres zeitlichen Horizonts lassen sich Gründungs- und laufende I. unterscheiden. - 6. Eine weitere begriffliche Aufteilung kann in Brutto- und Nettoinvestitionen vorgenommen werden. Bruttoinvestitionen beinhalten die kompletten I. zur Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, einschließlich der reinvestierten Abschreibungswerte, wohingegen sich Nettoinvestitionen aus der Differenz zwischen Bruttoinvestitionen und Ersatzinvestitionen ergeben, d.h. sie bezeichnen die tatsächlich neu hinzugekommenen I., die über die Ersatzinvestitionen hinausgehen. Ist die Nettoinvestition gleich Null, dann werden nur die Abschreibungsgegenwerte reinvestiert. Werden die Abschreibungsgegenwerte nicht für Investitionszwecke verwendet, so ist die Bruttoinvestition gleich Null und man spricht in diesem Fall von Desinvestitionen. Dies bedeutet, dass in einer Volkswirtschaft oder in einem Unternehmen weniger investiert als abgeschrieben wird, so dass es sich faktisch um eine umgekehrte I. handelt.
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