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InvestmentfondsFonds, investment fund, mutual fund, unit trust. Nach deutschem Recht ist ein I. ein Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird. Die Verwahrung des Sondervermögens übernimmt eine unabhängige Depotbank. Ein I. bündelt die Gelder der Anleger, um sie anschließend nach dem Grundsatz der Risikostreuung in verschiedenen Vermögenswerten gewinnbringend anzulegen. - Vgl. Fondsarten.
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Weitere Begriffe : Futures Reversal | Alternative Trading Systems | Kassakurs | ||||||||||||||||||||||||||||
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