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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Aktie

share, stock. Das Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG) ist nach § 1 II AktG in A. zerlegt. Der Name ist lateinischen Ursprungs (agere, actio) und war zunächst als action bzw. actie in Frankreich bzw. in den Niederlanden gebräuchlich. Die A. ist ein Bruchteil des Grundkapitals der AG. Sie ist ein Wertpapier, das die Mitgliedschaft des Aktionärs verkörpert. Äußerlich besteht die A. (Aktie, äußere Beschaffenheit) aus dem Aktienmantel als eigentlicher Aktienurkunde und dem Dividendenbogen mit einem Erneuerungsschein. A. können als Nennwertaktien oder als Stückaktien ausgegeben werden. Der Mindestnennbetrag beträgt in Europa direkt oder indirekt 1 Euro. - Das AktG erlaubt verschiedene Aktiengattungen. Jede Stammaktie gewährt das Stimmrecht, Vorzugsaktien können stimmrechtslos sein. Aus der Mitgliedschaft des Aktionärs folgen Rechte und Pflichten. Die Hauptpflicht besteht in der Leistung der Kapitaleinlage, auf die die Teilnahme am Verlust beschränkt ist. Die Rechte aus der Stammaktie sind das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und das Stimmrecht in der Hauptversammlung (auch über Depotbanken), das Recht auf Anteil am Gewinn (Dividende) und am Liquidationserlös, Bezugsrecht auf neue (junge) Aktien bei Kapitalerhöhung, Bezugsrecht auf Wandelobligationen, auf Gewinnschuldverschreibungen und auf Genussrechte. Vorzugsaktien können zum Ausgleich für fehlendes Stimmrecht vermögensrechtlich verschiedenartig ausgestattet werden. Mehrstimmrechte sind generell unzulässig (§ 12 II AktG). - Die A. können auf den Inhaber (Inhaberaktie) oder auf den Namen (Namensaktie) ausgestellt werden. Die Übertragung der Inhaberaktien erfolgt formlos, die der Namensaktie muss im Aktienbuch verzeichnet werden. In besonderen Fällen begibt die AG vinku- lierte Namensaktien, deren Übertragung vom Vorstand genehmigt werden muss. - Die A. ist einerseits ein Finanzierungsinstrument der Unternehmung, wodurch sie unkündbares Eigenkapital erhält. Andererseits ist sie ein Anlageinstrument für private und institutioneile Anleger. Die A. ist ein vertretbares Wertpapier, das kleingestückelt ist. Die Vertretbarkeit bzw. Fungibilität der A. ermöglicht Käufe und Verkäufe über die Börse. Infolgedessen können die Anleger ihre Kapitalbindung zeitlich beliebig planen. Es findet eine Substitution der Kapitalgeber statt, so dass das Kapital der AG dauerhaft zur Verfügung steht. Derart erfolgt eine Fristentransformation. Die kleine Stückelung der Aktien führt über die Mobilisierung vieler kleiner Sparbeträge zur Aufbringung großer Summen von Eigenkapital. - Die Aktionäre erwarten für das Risiko der A. eine Rendite (Aktie, Gesamtertrag), die über dem Kapitalmarktzins liegt. Diese Erwartung wird i.a. nur mittelfristig erfüllt, kurzfristig können Aktienrenditen deutlich negativ oder positiv sein. Nach dem Grad der ex ante Unsicherheit bezüglich der Aktienrendite unterscheidet man defensive und aggressive A.





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