Kapitalerhöhung
capital increase; Erhöhung des gezeichneten Kapitals einer Kapitalgesellschaft. Ursächlich für eine K. ist ein gesteigerter Finanzierungsbedarf aufgrund von Investitionsvorhaben der Gesellschaft. Durch eine K. verbessert sich die Liquiditätslage des Unternehmens, was im allgemeinen auch eine Erhöhung der Kreditwürdigkeit zur Folge hat. Da das gezeichnete Kapital oder Nominalkapital satzungsgemäß auf einen bestimmten Nominalbetrag festgelegt ist, erfordert die Durchführung einer K. eine Satzungsänderung, welcher beispielsweise im Rahmen der Hauptversammlung der AG drei Viertel des vertretenen stimmberechtigten Kapitals zustimmen müssen. Die K. muss im Handelsregister eingetragen werden. Als Formen der Kapitalerhöhung wird zwischen der ordentlichen Kapitalerhöhung bzw. der Kapitalerhöhung gegen Einlagen, der bedingten Kapitalerhöhung, dem genehmigten Kapital sowie der Kapitalerhö- hung aus Gesellschaftsmitteln unterschieden. - Gegensatz: Kapitalherabsetzung.
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