Genussrechte
profit participation rights; sind verschiedene Vermögensrechte, die eine Unternehmung durch Vertrag an Genussrechtsinhaber gewährt. Die häufigsten G. bestehen in einer Beteiligung am Gewinn und/oder Liquidationserlös der Unternehmung. Anlässe für die Einräumung von G. sind z.B. die Gründung, die Einbringung von Erfindungen oder Überlassungen von Konzessionen, freiwillige Zuzahlungen bei der Sanierung und Kapitalbeschaffung (Genussrechtskapital). Die Gewährung von G. durch die Aktiengesellschaft bedarf der qualifizierten Mehrheit in der Hauptversammlung (§ 221 III, VI AktG). Verbriefte G. sind Genussscheine.
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