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| Bezugsrecht auf Wandelobligationensubscription right on convertible bonds. Besteht nach § 221 IV AktG für die Aktionäre der emittierenden Gesellschaft. Die Wandelobligation beinhaltet ihrerseits ein Wandlungs- oder Umtauschrecht der Anleihen in neue Aktien. Ein Bezugsrecht auf diese jungen Aktien seitens der Aktionäre besteht nicht. 
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| Weitere Begriffe : Netting-Vereinbarung | KfW | Leverage-Effekt | ||||||||||||||||||||||||||||
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