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VerlustÜberschuss der Aufwendungen über die Erträge in der Gewinn- und Verlust- (GuV) Rechnung. In der Bilanz Überschussbetrag der Passiv- über die Aktivposten nach Berücksichtigung von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mindert der Verlust das Kapitalkonto unmittelbar; bei Kapitalgesellschaften wird er gesondert ausgewiesen.
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Weitere Begriffe : Pari-Emission | Eckzins | Counterparty-Ratings | ||||||||||||||||||||||||||||
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