Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Inhaberaktiehearer share. Aktie, die den jeweiligen Inhaber (Aktionär) zur Ausübung aller Rechte aus der Aktie berechtigt. Die Satzung der AG bestimmt, ob I. oder Namensaktien begeben werden. Die Übertragung erfolgt durch bloße Übergabe, d.h. im Effektengiroverkehr durch buchmäßige Übertragung. - Gegensatz: Namensaktie.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : DGAP | Anleihe mit gleitendem Zinssatz | Euro-MTN | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2014 Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |