Stückaktie
individual share certificate; beinhaltet einen Anteil am Grundkapital der AG. Die Satzung der AG gibt an, in wie viele St. das Grundkapital zerlegt ist. Nach § 8 III AktG sind alle St. einer Gesellschaft am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt. Daher ergibt sich der Anteil einer Aktie als Quotient aus Grundkapital und Anzahl der Stückaktien einer AG. Dies ist ein geldmäßiger Anteil pro Aktie, aber kein quotaler (Quotenaktie). Daher ist die St. faktisch eine Nennwertaktie ohne Angabe des Nennwerts auf dem Aktienmantel. Sie wird daher als unechte Quotenaktie bezeichnet. Der Mindestanteil pro Stückaktie am Grundkapital ist 1 Euro (§ 8 III AktG).
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