Rückkauf eigener Aktien
self tender. Die Gründe für den Erwerb eigener Aktien sind in § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 AktG aufgezählt: die Abwendung von Schäden von der AG, das Anbieten von Belegschaftsaktien an die Arbeitnehmer, die Abfindung außenstehender Minderheitsaktionäre eines Konzerns oder ausscheidender Aktionäre bei Eingliederung einer AG, die Durchführung eines Kommissionsgeschäftes eines Kreditinstitutes für Kunden, die Gesamtrechtsnachfolge, die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien und der Erwerb eines Handelsbestandes von maximal fünf Prozent des Grundkapitals am jeweiligen Ende des Handelstages. Durch das 1998 inkraftgetretene KonTraG wurde § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eingeführt. Dies soll den Erwerb eigener Aktien erleichtern. Eine Aktiengesellschaft kann demnach maximal zehn Prozent des Grundkapitals aufgrund einer 18 Monate geltenden Ermächtigung der Hauptversammlung zurückkaufen. Die Ermächtigung muss dabei das maximale und das minimale Rückkaufsvolumen enthalten. Der R.e.A. darf nicht dem Handel in eigenen Aktien dienen. Der Erwerb eigener Aktien ist grundsätzlich nur zulässig wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 HGB vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz bzw. Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwendet werden darf. - Die Handlungsoptionen einer Aktiengesellschaft werden durch die Möglichkeit zum R.e.A. erhöht. Mitarbeiterbeteiligungen können leichter durchgeführt werden. I.S.d. Shareholder-Value Gedankens kann dies genutzt werden, um Kapital an die Eigentümer auszuschütten, das im Vergleich zum Kapitalmarkt als zu niedrig verzinst angesehen wird. Der R.e.A. wird häufig als Signal einer Unterbewertung verstanden, da unterstellt wird, dass die beteiligten Entscheidungsträger bessere Informationen über den wahren Wert der Aktie besitzen. - Allerdings besteht im R.e.A. auch die Gefahr der Kursmanipulation, da Führungskräfte bestmöglich von ihren Aktienoptionsplä- nen profitieren möchten.
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