Mitarbeiterbeteiligung
Als Formen der unmittelbaren Beteiligung der Mitarbeiter am Vermögen des Arbeitgebers kommen sowohl Fremdfinanzierung, wie z.B. Mitarbeiterdarlehen, Schuldverschreibungen, als auch Beteiligungen, wie z.B. Belegschaftsaktien, stille Beteiligung, KG-Beteiligungen und GmbH-Beteiligungen, in Betracht. Als Form der indirekten Mitarbeiterbeteiligung wird z.B. über Belegschaftsfonds diskutiert. Besondere Bedeutung hat die Belegschaftsaktie, die durch Vermögensbildungsgesetz und Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei der Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer gefördert wird.
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