Währungsrisiko
Beschreibt das Risiko für Eigentümer auf Fremdwährung lautender Wertpapiere. durch Wechselkursembußen der Fremdwährung im Vergleich zur Heimatwährung Verluste zu erleiden.
Fremdwährungsrisiko, Valutarisiko, currency exposure, currency risk, foreign exchange risk. Gefahr der negativen Abweichung zwischen tatsächlichem und erwartetem Erfolg aus Geschäften, die auf fremde Währung lauten. Das W. ist der Teil des Risikos, der speziell aus dem Fremdwährungscharakter der Geschäfte folgt. Es ist insbesonders ein Preisrisiko, das mit der Preisrelation zwischen inländischer und ausländischer Währung in Verbindung steht. Dieses Risiko setzt sich zusammen aus dem Wechselkursrisiko und dem Zinsänderungsrisiko in der speziellen Form des Swapsatzrisikos, d.h. der Gefahr, dass sich die Zinsdifferenzen zwischen zwei Währungen ändern. - 1. Das W. als Wechselkursrisiko resultiert aus einer für Anleger negativen Entwicklung des Wechselkurses. Die Gefahr für einen Inhaber von Fremdwährungsanleihen liegt in der Abwertung der Auslandswährung und entsprechend der relativen Aufwertung der Inlandswährung. Durch den sinkenden Devisenkurs erfolgt eine rechnerische Wertminderung der in Fremdwährung denominierten Aktiva, wenn deren Wert in Einheiten der Inlandswährung ausgedrückt wird (aktivisches Wechselkursrisiko). Die Risiken bei Verschuldung in Fremdwährung sind genau gegenläufig. Das W. besteht hier in der Aufwertung der Auslandswährung bzw. der Abwertung der Inlandswährung (passivisches Devisenkursrisiko). Das W. trifft als Netto- Risiko lediglich die Nettoposition (Netting). Wenn den Fremdwährungsaktiva entsprechende Fremdwährungspassiva gegenüberstehen (kein Uncovered Exposure) besteht kein Wechselkursrisiko. Das Ausmaß des W. hängt von der Höhe des Exposure und von der Volatilität der betreffenden Fremdwährung gegen die Inlandswährung ab. - 2. Das W. von geschlossenen Fremdwährungspositionen zeigt sich somit ausschließlich als Zinsänderungsrisiko. Dieser Fall tritt ein, wenn sich Aktiva und Passiva in Fremdwährung entsprechen, die Fälligkeiten aber nicht übereinstimmen. Die zunächst geschlossene Devisenposition ist bei Fälligkeit des ersten Geschäfts wieder offen. Durch ein entsprechendes Deckungsgeschäft können die Fälligkeitsunterschiede jedoch überbrückt werden: Dabei werden Beträge aus fällig gewordenen Anlagen (Kredite) zwischenzeitlich, d.h. bis zur Fälligkeit entsprechender Passiva (Aktiva) in Fremdwährung angelegt (refinanziert). Das hierbei auftretende Zinsänderungsrisiko ergibt sich aus der Gefahr, dass die zwischenzeitliche Anlage (Finanzierung) in Fremdwährung zukünftig nur zu niedrigeren (höheren) Zinssätzen möglich ist. - 3. Alternativ tritt das W. als Swapsatzrisiko auf: Zur Überbrückung der unterschiedlichen Fälligkeiten ist bei Existenz eines funktionierenden Terminmarktes in der Fremdwährung z.B. auch der Abschluss von Devisenswapgeschäften (Swap-Geschäft) möglich (d.h. Kauf von Devisen und gleichzeitiger Terminverkauf bzw. bei Passiva Kassaverkauf und Terminrückkauf). Das Risiko liegt dann in der negativen Entwicklung des Swap- Satzes, d.h. der Differenz zwischen Kassakurs und Terminkurs einer Währung. Normalerweise sollte aus Arbitragegründen (Arbitrage, arbitragefreie Bewertung) der Swapsatz recht genau der Zinsdifferenz zwischen zwei Währungen entsprechen, somit ist das Swapsatzrisiko ebenfalls eine Form des Zinsänderungsrisikos. - 4. Aus dem Länderrisiko entstehen zusätzlich Konvertierungsrisiken oder Transferrisiken. Das Konvertierungsrisiko tritt in Staaten mit Devisenbewirtschaftung (Verbot des Umtauschs in Devisen) auf; das Transferrisiko als Zahlungsverbot für ausländische Importeure. Ein Erfüllungsrisiko in Fremdwährung kann entstehen, wenn eine Zahlung in Fremdwährung z.B. durch Insolvenz ausbleibt (Ausfallrisiko) und der entsprechende Devisenbetrag nun zu einem höheren Kurs als erwartet beschafft werden muss.
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