Netting
Bezeichnung für die gegenseitige Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus offenen Handelspositionen zwischen Handelspartnern auf Finanzmärkten um das Kontrahentenrisiko (Ausfallrisiko) und andere Risiken der offenen Positionen zu verringern. Gesichert wird dann nur der jeweilige Saldo (Uncovered Exposure), um Kurssicherungskosten gering zu halten. Speziell für die Absicherung von Wechselkursrisiken und Zinsänderungsrisiken findet das N. Anwendung. In einem ersten Schritt werden die nach Betrag und Laufzeit entsprechenden Positionen mit jedem Handelspartner ermittelt. Im zweiten Schritt wird der Gesamtsaldo mit Termingeschäften abgesichert (Risikopolitik). Voraussetzung für das N. ist eine Netting- Vereinbarung. - Vgl. auch Netting- Richtlinie, Netting by Novation und Netting by Close-out.
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