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Ausgabe 2014
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Länderrisiko

country/sovereign risk. Bei der Risikobeurteilung bzw. Risikomessung grenzüberschreitender Finanzgeschäfte (Kredite und Anleihen) und Investitionen ist das L. zusätzlich zu berücksichtigen. Dieses beschreibt die Gefahr, dass ein ausländischer Schuldner trotz eigener Zahlungsfähigkeit, etwa mangels Devisenreserven der dortigen Zentralbank (wirtschaftliches Risiko) oder auf Grund politischer Eingriffe der jeweiligen Regierung (politisches Risiko), seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann, d.h. die Konvertibilität der Währung ist eingeschränkt bzw. aufgehoben (Transferrisiko). Unter dem politischen Risiko subsumiert man alle Arten von politischen Interventionen in den Zahlungsverkehr, sowie Zahlungs- und Transferunwilligkeit aus politischen Gründen (z.B. Transfermoratorium oder Devisenbewirtschaftung). Das wirtschaftliche Risiko bezeichnet die durch Mangel an Devisen (z.B. durch eine länger dauernde Phase mit Zahlungsbilanzdefiziten) verursachte Zahlungs- und Transferunfähigkeit eines Landes. Wegen des Devisenmangels können Zahlungsverpflichtungen in Fremdwährung von Deviseninländem nicht erfüllt werden. Eine besondere Form des L. bezeichnet die Gefahr, dass ein Staat selbst bzw. eine Körperschaft oder ein Staatsunternehmen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (sovereign risk). - Vgl. Länderrisiko, Beurteilung und Währungsrisiko.





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