Kassakurs
Einheitskurs, Spot-Kurs, Spot- Preis, standard quotation/spot price. Kurs bei Kassageschäften. Amtlich notierte Aktien, die an der Börse nicht zum variablen Handel zugelassen sind, werden im Börsenverlauf gegen 12:00 Uhr "zur Kasse" gehandelt. D.h. für sie wird im Börsenverlauf nur ein amtlicher Kurs festgestellt. Die Kursfestsetzung des K. erfolgt derart, dass zu dem ermittelten Kurs das größte Umsatzvolumen abgewickelt werden kann (Meistausführungsprinzip). Dieser Kurs ist dann maßgeblich für alle Börsenaufträge des Handelstages. - Auch für variabel gehandelte Wertpapiere wird neben der fortlaufenden Notierung einmal am Tag, meist um die Mittagszeit, vom Kursmakler ein Einheitskurs festgelegt, der für die Ausführung der nicht den vorgeschriebenen Schlusseinheiten entsprechenden Orders maßgebend ist. Inzwischen hat der K. aber seine ursprüngliche Bedeutung verloren, da an den meisten Börsen auch einzelne Aktien fortlaufend gehandelt werden. - Gegensatz: Terminkurs und fortlaufende Notierung.
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