Wertpapier-Mitteilungen
ist ein offizielles Veröffentlichungsorgan der Kreditinstitute zur Abwicklung und Verwaltung von in offenen Depots verwahrten Wertpapieren. Es lassen sich elf W.-M. unterscheiden: - 1. WM-Wertpapierberatung, die Analysen über in- und ausländische Gesellschaften beinhaltet und damit die Basis der Anlageberatung bei Depotbanken darstellt. - 2. Sammelliste mit Oppositionen belegte Wertpapiere zuzüglich aktueller Ergänzungen, die gerichtlich aufgeboten, kraftlos erklärte oder gar abhanden gekommene Wertpapiere beinhaltet. Die Depotbank muss in diesen Fällen die Depotbestände und die Umlauffähigkeit bei Wertpapierlieferungen überprüfen und gegebenenfalls den Deponenten informieren. Wurden entsprechende Informationen über ein Wertpapier veröffentlicht, schließt dies gutgläubigen Erwerb gem. § 367 Abs. 1 HGB aus. - 3. Nachrichten über festverzinsliche Wertpapiere, informieren über Daten zur Verwahrung und zur Verwaltung dieser Wertpapiere. Die Leistung des Kapitaldienstes, die Veranlassung zur Bogenerneuerung und die Benachrichtigung der Deponenten zählen zu den Aufgaben der Depotbank. - 4. Neuemissionen-Schnelldienst benachrichtigt über sämtliche Neuemissionen festverzinslicher Wertpapiere mit deutschen Emittenten. Folglich sind Sachdepots bei den Banken zu erweitern und Kunden gegebenenfalls zu informieren. - 5. Sammelliste gekündigter und verloster Wertpapiere, die alle börsennotierten Emissionen beinhaltet, deren Kündigung, Verlosung oder Resteinlösung in der Allgemeinen Verlosungstabelle publiziert werden. Die Depotbank muss in diesem Fall die bei ihr geführten Depots auf die aufgeführten Wertpapiere hin überprüfen und gegebenenfalls die Inkassotätigkeit für Deponenten übernehmen. - 6. Nachrichten über deutsche Aktien, Anteile, Genussscheine und Optionsscheine, die Dividenden, Hauptversammlungen Kapitalveränderungen, Börsenzulassungen sowie Mitteilungen der Börsen und der Clearing Houses beinhalten, sofern sie diese Wertpapiere betreffen. Die Depotbank muss hier ihren vertraglichen Pflichten zur Wertpapierverwaltung nach- kommen. - 7. Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht informiert über die aktuelle Rechtsprechung des Bank-, Wirtschafts- und Wertpapierrechts und über aktuelle juristische Fragestellungen. Die Depotbank ist zur Umsetzung geltenden Rechts verpflichtet. - 8. Nachrichten über ausländische Aktien, Optionsscheine und aktienrechtliche Werte teilen Dividendenergebnisse und Neuigkeiten über Bogenerneuerungen, Generalversammlungen und Kapitalveränderungen mit, die ausländische Gesellschaften betreffen. Die Depotbank muss auch hier ihren vertraglichen Pflichten zur Wertpapierverwaltung nachkommen. - 9. Nachrichten über ausländische festverzinsliche Wertpapiere beinhalten Informationen über Kapitalveränderungen, Zinszahlungen und sonstige Informationen. Die Depotbank muss auch hier ihren vertraglichen Pflichten zur Wertpapier- Verwaltung nachkommen. - 10. Nachrichten über Optionen und Futures informieren über Terminbörsen und andere elektronische Märkte. Depotbanken verwenden dies als Basis für Finanzinnovationen und Termingeschäfte. - 11. Allgemeine Verlosungstabelle teilen Details über Fälligkeiten, Kündigungen und Verlosungen in- und ausländischer festverzinslicher Wertpapiere mit, die über Wertpapierkennnummem verfügen. Diese Allgemeinen Versorgungstabellen ermöglichen den Depotbanken die Kontrolle der Depotbestände.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|