Emission
Ausgabe neuer Wertpapiere (Aktien. Anleihen. Genussscheine etc.). Sie dient dem Emittenten zur Beschaffung von Kapital und erfolgt meist durch öffentliche Ausschreibung. Auch die Gesamtheit der zu einer Emission gehörenden Wertpapiere (Emissionsvolumen) wird oft kurz als Emission bezeichnet.
issue of securities, offering; Ausgabe von Wertpapieren zur Kapitalbeschaffung. Die E. erfolgt entweder direkt (Selbstemission) oder durch Vermittlung von Kreditinstituten (Fremdemission), meist in Gestalt eines Emissionskonsortiums. Dieses übernimmt bei der Fremdemission das Emissionsrisiko und die technische Abwicklung. Es gelten, wenn deutsches Recht anwendbar ist, das WpHG und die dazu erlassenen Verordnungen. Bei internationalen Emissionen gilt Rechts wähl gemäß Art. 27 EGBGB mit den Einschränkungen der Art. 28 f. EGBGB. Bei der Emission von Aktien sind die Vorschriften über die Gründung bzw. Kapitalerhöhung der Aktiengesellschaft (AG) zu beachten.
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