Verlosung
1) Verfahren zur Rückzahlung von Anleihen, wenn diese in Teilbeträgen zurückgezahlt werden. Bei einer Auslosung (Auslosung von Anleihen) muss der Aussteller der Papiere die Börse spätestens 14 Tage vorher über Ziehungstag, Auslosungsbetrag, Rückzahlungstermin und Rückzahlungskurs informieren. Zeitnah nach der V. ist ein Pflichtblatt (Pflichtblatt der Börse) der bereits ausgelosten, aber noch nicht zur Einlösung vorgelegten Nummern an die Börse zu geben. Von der mittleren Laufzeit ist die rechnerisch exakte, welche Tilgungsbeträge und Zeitpunkte berücksichtigt, im Sinne der Duration zu unterscheiden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|