Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Rechtsformenwahl

Die Rechtsordnung stellt verschiedene Rechtsformen für Unternehmensträger zu Verfügung, deren zutreffende Auswahl eine langfristig wirksame unternehmerische Entscheidungen ist. Welche Rechtsform die günstigste ist, ist nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens zu beantworten. Erweist sich die ursprünglich gewählte Rechtsform nicht mehr als zweckmäßig, wird ein Rechtsformwechsel (Umwandlung) notwendig. Als Entscheidungskriterien sind bei der Wahl oder Änderung der Rechtsform zu berücksichtigen die rechtliche Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich der Haftung, Leitungsbefugnis, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Finanzierungsmöglichkeiten, Steuerbelastung, Aufwendungen der Rechtsform (Gründungs- und Kapitalerhöhungskosten; besondere Kosten der Rechnungslegung, z.B. Pflichtprüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses), Zwang zur Publizität.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Rechtsformen
 
Rechtsgemeinschaft an einer Aktie
Weitere Begriffe : Abschlussprüfer bei der AG | International Organization of Securities Commissions (IOSCO) | Zinswucher
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.