Haftung
liability. Der Begriff der H. bezeichnet das Einstehenmüssen eines Schuldners für eine rechtliche Verpflichtung. Der Gläubiger kann sich, ggf. durch Zwangsvollstreckung, aus dem Vermögen des haftenden Schuldners befriedigen. Bei vertragsrechtlichen Hauptpflichten kann die Zwangsvollstreckung auf Erfüllung der versprochenen Leistungshandlung gerichtet sein. Bei Nebenpflichten, wie Verpackung, Verschwiegenheit etc., gibt es grundsätzlich nur eine Schadensersatzhaftung.
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