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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Rechnungslegung

reporting!rendering of accounts. Unter der R. ist die Rechenschaftspflicht von Unternehmen zu verstehen. Meist versteht man unter der R. den Jahresabschluss, der aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Je nach Rechtsform und Größe ist der Jahresabschluss durch einen Anhang und einen Lagebericht zu ergänzen. Die R. dient dem Gläubigerschutz, der Gewinnermittlung, der Besteuerung sowie Kontroll- bzw. Informationszwecken. Für Kreditinstitute sind zusätzlich die Regelungen der §§ 340 ff. HGB und § 26 KWG zu beachten.





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Weitere Begriffe : Haussespekulation | Forderungsrecht | Depositum reguläre
 
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