Pflichtprüfung
compulsory audit. Seit 1934 gilt in Deutschland die P. für alle AGs und KGaA unabhängig von ihrer jeweiligen Größe. Sie umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses bzw. Konzernabschlusses, des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts sowie des Abhängigkeitsberichtes bei verbundenen Unternehmen. Die gesetzlichen Normen hierfür sind § 316 HGB (Abschluss und Lagebericht) sowie § 313 AktG (Abhängigkeitsbericht). - Vgl. auch Jahresabschlussprüfung und Prüfung des Jahresabschlusses der AG.
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