Publizität
disclosure. Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Bekanntgabe einer Tatsache durch eine natürliche oder juristische Person. Die P. wird im Rechtsverkehr dadurch hergestellt, dass die betreffende Tatsache im Handelsregister, im Bundesanzeiger, in den Börsenpflichtblättern, in den Gesellschaftsblättern, in der Finanzpresse oder über ein elektronisches Informationssystem veröffentlicht wird. - Vgl. auch Börsenpublizität, Börsenprospekt, Publizitätspflichten der börsennotierten Aktiengesellschaften, Publizitätspflichten der Kapitalgesellschaften, Verkaufsprospekte für Wertpapiere und Verkaufsprospekte der Kapitalanlagegesellschaften.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|