Kreditrisiko
credit risk; bezeichnet das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von vertraglich vereinbarten Zinsoder Tilgungszahlungen, die von einem Schuldner zu erbringen sind. Im weiteren Sinne werden mit dem K. auch bonitätsbedingte Wertminderungen von Wertpapieren und Ausfälle aus nichtbilanziellen Geschäften verbunden. Das K. stellt das bedeutendste Risiko für die meisten Kreditinstitute dar, wobei hier insbesondere große Einzelkredite eine wesentliche Rolle spielen, da diese wegen ihres hohen Kreditvolumens das K. wesentlich beeinflussen können. Bezüglich der Arten lassen sich Einzel-, Volumen- und Streuungsrisiken unterscheiden. Einzelrisiken resultieren aus Krediten, die eine erhöhte Ausfallgefahr aufweisen. Volumenrisiken steigen mit wachsendem Gesamtumfang der Kredite an, die eine Bank vergibt. Streuungsrisiken treten auf, wenn eine Bank ihre Kreditvergabe nicht ausreichend nach Branchen, Regionen, Ländern, Kredithöhe oder Sicherheiten diversifiziert. Das Verlustrisiko, das aus einer mangelhaften Bonität bzw. Besicherung des Kreditnehmers entsteht, ist aber nicht nur isoliert zu betrachten, da sich aus der Kreditvergabe für Banken weitere Risiken ergeben können. Bei Auslandskrediten können auch bei guter Bonität des Schuldners Verluste auftreten, wenn aufgrund von Restriktionen durch die Regierung des jeweiligen Landes der Devisentransfer (Transferrisiko) oder die Verwertung von Sicherheiten eingeschränkt oder unmöglich gemacht wird. Zudem können Liquiditätsrisiken entstehen, wenn die Zins- und Tilgungszahlungen vom Kreditnehmer nicht zeitgerecht beglichen werden (Terminrisiko). Obwohl Kreditinstitute i.d.R. gute Möglichkeiten der Refinanzierung besitzen, können sich hieraus negative Auswirkungen auf die Rentabilität ergeben. Des Weiteren haben die Banken bei der Vergabe von Krediten mit Festzinssätzen, Zinsänderungsrisiken zu tragen, da sich das Zinsniveau ungünstig für das kreditvergebende Institut entwickeln kann. Diese können aber durch eine gleichlaufende Refinanzierung oder eine Überwälzung auf den Kreditnehmer begrenzt werden. Bei Währungskrediten besteht zudem die Gefahr, dass sich der Kurs der Fremdwährung bis zum Rückzahlungstag negativ entwickelt, was sich dann ebenfalls ungünstig auf die Rendite auswirkt. Alle dargestellten Risiken können sowohl einzeln als auch kombiniert auftreten. Dies führt dazu, dass Kreditinstitute zur Darstellung dieser Risiken und ihrer Zusammenhänge seit den 90er Jahren verstärkt Portfolioansätze einsetzen. Beispiele für derartige Kreditrisikomodelle sind CreditMetrics von JP Morgan, CreditRisk+ von Credit Suisse First Boston oder CreditPortfolioView von McKinsey & Company. Zweck dieser Ansätze ist die Messung und Steuerung der K. unter Berücksichtigung von Portfolioeffekten und Korrelationen zwischen den Einzelrisiken. Das K. stellt eine komplexe Größe dar, die sich aus der Kombination mehrerer Einflussfaktoren ergibt. Dazu zählen Länderrisiken, Konjunktureinflüsse, Markt- und Branchenabhängigkeit, sowie spezielle Verflechtungen zwischen den Kunden. Eine wichtige Kennziffer für die Ermittlung des K. stellt das Credit-at-Risk (CaR) dar. Sie gibt den höchstmöglichen finanziellen Verlust über einen gegebenen Zeithorizont auf der Basis eines gegebenen Konfidenzniveaus an. Da das K. erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage einer Bank haben kann, hat der Gesetzgeber Regelungen zu seiner Begrenzung entwickelt. Hier sind insbesondere die Vorschriften in § 13 bis § 15 KWG zu nennen, die eine Anzeigepflicht für Groß-, Millionen- und Organkredite enthalten. Darüber hinaus müssen sich Kreditinstitute nach § 18 KWG grundsätzlich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenlegen lassen, falls der Kreditbetrag die Grenze von 250.000 Euro überschreitet. Mit dem zweiten Konsultationspapier des Basel II Akkordes von Januar 2001 müssen zukünftig die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen besser auf die grundlegenden Risiken abgestimmt werden. Nach dieser neuen Regelung werden sich die Risikogewichte für Kredite an erstklassige Unternehmen verringern, während für Engagements mit niedriger Bonität Gewichte von über 100% eingeführt werden. Bei der Ermittlung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung können auch bankinterne Rating-Systeme herangezogen werden, sofern sie von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden und bestimmte quantitative und qualitative Normen erfüllen. Für die Analyse, Steuerung und Kontrolle von K. ist das Kreditrisikomanagement von zentraler Bedeutung. Zu den Maßnahmen der Kreditrisikobegrenzung zählen z.B. die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Kreditbesicherung, die Diversifikation und die Kreditüberwachung.
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