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Ausgabe 2014
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Kredit

credit, loan; durch einen Kreditgeber, z.B. ein Kreditinstitut, auf Zeit erfolgende Überlassung von Kapital an einen Kreditnehmer. Dieser verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Rückzahlung (Tilgung) des K.; die Zahlung von Zinsen als Gegenleistung für die Kapitalüberlassung kann vereinbart werden. In §§ 607, 608 BGB wird die Kreditgewährung als Darlehen definiert. - Neben dieser Geldleihe existiert die Kreditleihe, bei der kein Kapital bereitgestellt wird, sondern wo der Kreditgeber gegenüber einem Dritten die Haftung für mögliche Verbindlichkeiten des Kreditnehmers übernimmt (z.B. Avalkredit, Akzeptkredit). Die Kreditleihe ist rechtlich nicht als Darlehen zu qualifizieren. - §§ 19 - 21 KWG enthalten eine Aufzählung von Kreditarten i.S.d. Kreditwesengesetzes. - Vgl. auch Effektenkredit, gedeckter Kredit, Innertageskredit, Konsortialkredit, Kontokorrentkredit, Lombardkredit, Produktivkredit, Roll-OverKredit, Sonderlombardkredit, Währungskredit und Wertpapierkredit.





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