Ausgabe von Wertpapieren
Emission von Wertpapieren, Begebung von Wertpapie- ren, (new) security issue. Die A.v.W. bezeichnet die hauptsächlich für Aktiengesellschaften (AG) gegebene Möglichkeit der Erstplatzierung, bzw. Emission neuer Wertpapiere bei den Investoren und damit verbunden die gleichzeitige Einführung von Wertpapieren in den Sekundärmarkt. Das vorrangige Ziel einer A.v.W. ist die vollständige, risikofreie und kostengünstige Unterbringung von Wertpapieren zum Zweck der Kapitalbeschaffung für die Unternehmensfi- nanzierung. Dabei wird der Eigenkapitalbedarf durch die Ausgabe von Aktien gedeckt und der Fremdkapitalbedarf durch die Platzierung von Anleihen. - Die A.v.W. erfolgt fast immer als Fremdemission unter Zuhilfenahme einer oder mehrerer Banken mit entsprechender Erfahrung und Platzierungskraft. Die Dienstleistung der Emissionsbank bzw. des Konsortiums kann dabei in der rein vermittelnden Begebung von Wertpapieren, in der Selbstübernahme der emittierten Wertpapiere oder in der Bildung eines kombinierten Bege- bungs- und Übernahmekonsortiums bestehen. Die A.v.W. kann aber grundsätzlich auch ohne Einschaltung Dritter (Selbstemission) direkt durch Handverkauf oder Zeichnung des Publikums erfolgen. Dieser Weg steht normalerweise nur Emittenten mit einem kleinen Kreis potentieller Investoren offen (z.B. eine AG mit wenigen Großaktionären). - Vgl. auch Emission von Aktien.
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