Rückstellungen
accruals, reserves for uncertain liabilities and anticipated losses; bezeichnet die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Position für bestimmte, konkret umschriebene Verbindlichkeiten, Aufwendungen oder Verlustrisiken, die am Bilanzstichtag feststehen oder erkennbar sind, deren Höhe und/oder Fälligkeit jedoch noch ungewiss ist. Ziel der Bildung von R. ist es, den anfallenden Aufwand unabhängig von den Zahlungszeitpunkten demjenigen Wirtschaftsjahr zuzuordnen, zu dem er wirtschaftlich gehört. R. werden u.a. für Prozess- Pensions-, Lohnnachzahlungs- und Steuerverpflichtungen gebildet.
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