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Ausgabe 2014
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Kapitalgesellschaft

corporation. In der K. ist die Mitgliedschaft - im Gegensatz zur Personengesellschaft - auf die reine Kapitalbeteiligung und nicht auf persönliche Mitarbeit der Gesellschafter zugeschnitten. Wesentliches Kennzeichen der K. ist zudem nach deutschem Recht, dass der Gesetzgeber ein bestimmtes Mindesteigenkapital vorschreibt, welches einen kreditsicherungsähnlichen Haftungsfonds für die Gläubiger bildet und deshalb eine Grundvoraussetzung für den Zugang zur Rechtsform der K. darstellt. Anders als bei der Personengesellschaft haften die Gesellschafter nicht persönlich, sondern nur das Gesellschaftsvermögen. Weitere Merkmale einer K. sind, dass die Anteile grundsätzlich frei veräußert und vererbt werden können und die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter bei der Geschäftsführung nicht notwendig ist. - K. sind die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Insbesondere die GmbH kann aber vertraglich so ausgestaltet werden, dass sie der Personengesellschaft angenähert ist. Umgekehrt kann auch die Personengesellschaft, vor allem die Kommanditgesellschaft (KG) in der Form der GmbH & Co. KG weitgehend der K. angeglichen werden. - Steuerrechtlich unterliegt die K. der Körperschaftsteuerpflicht.





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Weitere Begriffe : Bekanntmachung der Tagesordnung der Hauptversammlung der AG | Handelsregister-Einreichung, Jahresabschluss | Knock-out-Schwelle (Kick-out-Schwelle)
 
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