Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Personengesellschaft

P. oder (aussagekräftiger) Personalgesellschaften sind Gesellschaftsformen, nach deren gesetzlichem Leitbild personale Elemente im Vordergrund stehen. Die mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten richten sich nicht nach dem Ausmaß einer Kapitalbeteiligung. Jeder Gesellschafter hat grundsätzlich eine Stimme und die gleichen Beiträge zu leisten; der Anteil am Gewinn oder Verlust ist ebenfalls gleich. Die Organfunktionen werden von den Gesellschaftern wahrgenommen. Ob eine P. rechtsfähig ist, hängt davon ab, ob sie mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (§14 Abs. 2 BGB), was bei der Außengesellschaft regelmäßig der Fall ist. Zu den P. zählen insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Stille Gesellschaft.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Personendepot
 
Personenhandelsgesellschaft
Weitere Begriffe : Umschlagskennzahlen | Emission von Wandel- und Optionsanleihen | Subscription Agreement
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.