Personengesellschaft
P. oder (aussagekräftiger) Personalgesellschaften sind Gesellschaftsformen, nach deren gesetzlichem Leitbild personale Elemente im Vordergrund stehen. Die mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten richten sich nicht nach dem Ausmaß einer Kapitalbeteiligung. Jeder Gesellschafter hat grundsätzlich eine Stimme und die gleichen Beiträge zu leisten; der Anteil am Gewinn oder Verlust ist ebenfalls gleich. Die Organfunktionen werden von den Gesellschaftern wahrgenommen. Ob eine P. rechtsfähig ist, hängt davon ab, ob sie mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (§14 Abs. 2 BGB), was bei der Außengesellschaft regelmäßig der Fall ist. Zu den P. zählen insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Stille Gesellschaft.
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