Umwandlungsgesetz (UmwG)
Conversion Law. Die Rechtsmaterie der Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Einzel- unternehmen oder Personengesellschaften und umgekehrt war nur bruchstückhaft und zersplittert in verschieden Gesetzen geregelt. Mit dem UmwG vom 28.10.1994 hat der Gesetzgeber die Tatbestände neu geordnet und in einem Gesetz zusammengefasst. Es eröffnet Rechtsträgern, insbesondere den Gesellschaften, verschiedene Möglichkeiten, ihre rechtliche Organisation zu verändern, ohne einzelne Vermögensgegenstände auf die neue Rechtsform übertragen zu müssen. Im einzelnen wird der Formwechsel, die Verschmelzung, die Spaltung und die Vermögensübertragung unterschieden.
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