Trennung und Einlösung von Zins- und Dividendenschein
separation and redeem of interest and dividend coupon. Bei Selbstverwahrung und -Verwaltung von Wertpapieren müssen die Zins- und Dividendenscheine von den Wertpapierbögen abgetrennt und bei den Zahlstellen eingelöst werden. Bei einer stücklosen Emission und Sammelverwahrung muss die Wert- papiersammelbank die termingerechte Gutschrift der Dividenden- und Zinserträge überwachen und deren Aufteilung auf die Depotkunden veranlassen. Meist sind Banken als Zahlstellen beauftragt, die Dividenden- und Zinsscheine einzulösen. Bei festverzinslichen Wertpapieren liegen feste Zinstermine vor. Die Auszahlung der Dividende bei Aktien erfolgt erst, nachdem die Hauptversammlung über die Verwendung des Reingewinns Beschluss gefasst hat. Die Dividende ist i.d.R. einen Tag danach fällig.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|