Zinsschein
Zinskupon, Zinscoupon, interest coupon. Nebenpapier zu einem festverzinslichen Wertpapier, das den Zinsanspruch des Gläubigers verbrieft. Der Z. ist Bestandteil des Zinsscheinbogens und ist ein selbständiges Wertpapier (Inhaberpapier). Z. lauten auf feste Geldbeträge und bestimmte Fälligkeitstermine (Zinstermine). Werden festverzinsliche Wertpapiere zwischen den Zinsterminen verkauft, so sind Stückzinsen aus noch nicht bzw. schon abgetrennten Z. zu verrechnen. Hat eine Anleihe mehr als 20 Zinstermine, so enthält der Zinsscheinbogen einen Erneuerungs- schein (Talon), der zum Bezug eines weiteren Zinsscheinbogens berechtigt. Die Vorlegungsfrist beträgt vier Jahre. Der Zinsanspruch verjährt zwei Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist, sofern der Z. innerhalb der Vorlegungsfrist vorgelegt wurde (§ 801 BGB).
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