Zahlstelle
Bezeichnung für eine Zweigstelle im Kreditwesen, bei der eine Person ein Konto unterhält, die letzte Inkassostelle im Einzugsverkehr, die ein Einzugspapier zur Einlösung erhält oder eine Bank, die fällige Zins- und Dividendenscheine, ausgeloster oder gekündigter Schuldverschreibungen usw. im Auftrag der Aussteller der betreffenden Wertpapiere einlöst bzw. neue Kupon- und Dividendenbögen ausgibt. An jedem Börsenplatz, an dem die betroffenen Wertpapiere gehandelt werden, muss eine Z. existieren und vom Aussteller im Emissionsprospekt angegeben werden. Gegenüber dem Aussteller erhebt die Bank eine geringe Provision für ihre Funktion als Z. Die Zins- und Dividendenauszahlung an das Publikum erfolgt entgeltlos.
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