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RepurchaseRückkauf, Rücknahme; bezeichnet den Rückkauf von im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen, Investmentanteilen oder anderen von Unternehmen oder Kreditinstituten ausgegebenen Wertpapieren durch den Anleiheschuldner. Der R. wird durch ein Rückkaufsangebot an die Anleihengläubiger publik gemacht und ist häufig mit einem Umtauschangebot verbunden.
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Weitere Begriffe : Call Price | competitive bidding | Stimmrechtsbegrenzung | ||||||||||||||||||||||||||||
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