Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Repurchase

Rückkauf, Rücknahme; bezeichnet den Rückkauf von im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen, Investmentanteilen oder anderen von Unternehmen oder Kreditinstituten ausgegebenen Wertpapieren durch den Anleiheschuldner. Der R. wird durch ein Rückkaufsangebot an die Anleihengläubiger publik gemacht und ist häufig mit einem Umtauschangebot verbunden.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Reproduktionswert
 
Repurchase Agreement (Repo)
Weitere Begriffe : Call Price | competitive bidding | Stimmrechtsbegrenzung
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.