Orderschuldverschreibung
order bond. Wertpapier, bei dem der Aussteller (Aussteller von Wertpapieren) die Zahlung an eine bestimmte Person oder jede andere Person, die als Gläubiger bezeichnet wird bzw. das Papier besitzt, verspricht. Orderpapiere sind durch Indossament übertragbar. Man unterscheidet geborene und gekorene Orderpapiere. Bei geborenen Orderpapieren ist eine Orderklausel nicht erforderlich, das Papier ist von Entstehung an ein Orderpapier, z.B. Scheck, Wechsel, Namensaktie, außer sie werden durch eine besondere Klausel (negative Orderklausel) ausgeschlossen. Gekorene Orderpapiere werden erst durch Hinzufügen einer positiven Orderklausel zu einem Orderpapier, z.B. Konnossement, Ladeschein.
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